Baugenehmigung

Baugenehmigung

Baugenehmigung

Den Antrag auf Baugenehmigung reichen Sie bei Ihrer Gemeinde bzw. dem Bauamt der Stadtverwaltung ein. Diese Behörden reichen Ihre Vorlagen an die übergeordnete Institution weiter, falls sie selbst nicht die Entscheidungs- bzw. Genehmigungshoheit besitzen. In der Regel ist der Bauantrag von einem vorlageberechtigten Architekten, Ingenieur oder Fachplaner zu erstellen und einzureichen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Bauzeichnungen (meist 3-fach), vom Bauherrn und dem Grundstückseigentümer sowie den angrenzenden Nachbarn unterschrieben – ausgefüllter und unterschriebener Bauantrag
  • ausgefüllte und unterschriebene Baubeschreibung
  • Amtlicher Lageplan
  • Statistischer Erhebungsbogen
  • Statische Berechnung je nach Bundesland

Erst nach Genehmigung des Bauvorhabens darf mit dem Bau begonnen werden. Verweigert ein Nachbar die schriftliche Zustimmung ohne gewichtigen Grund, so kann damit das Vorhaben nicht gestoppt oder verhindert, sondern lediglich verzögert werden.

Auf Wunsch wickeln wir für Sie die Antragstellung in Zusammenarbeit mit einem Architekten ab.

In den weiterführenden Links des Bundesverbandes für Wintergarten finden Sie weitere hilfreiche Informationen zum Bau eines Wohnraum- Wintergartens. Klicken Sie auf das Logo und Sie werden weitergeleitet.Logo_Mi_BuWiGa