Terrassen – Dächer – Klassisch

Terrassen – Dächer – Klassisch

 

 

 

 

 


Mit dem Terrassendach oder dem Kalt- Wintergarten müssen Sie ihre Grillfeste nicht mehr abbrechen und vor den Wettercapriolen flüchten. Hiermit schützen Sie Ihre Terrasse vor Regen und schlechtem Wetter, Sie können ihre Terrasse bis zu drei Jahreszeiten im Jahr nutzen. Weiterhin werden auch ihre Gartenmöbel vor den Wettereinflüssen geschützt, so dass Sie diese draußen stehen lassen können und die Räumerei ein Ende hat. Das Terrassendach wird aus pulverbeschichtetem Aluminium mit Verbundsicherheitsglas (VSG) montiert. Durch das leichte und doch stabile Material sind auch filigrane Konstruktionen möglich.

Mit Aluminiumstützen oder mit verkleideten Stahlstützen – je nach Anwendungsfall lassen sich individuelle Konstruktionen gestalten. Ob als Pultdach, Satteldach, mit Abwalmung oder auch ohne Rinne- fast jeder Wunsch kann erfüllt. werden. Durch den flexiblen Dachanschluss können entsprechende Dachneigungen realisiert werden. Sie bestimmen das Design Ihrer Überdachung – auch bei den Farben können wir nahezu jeden Wunsch erfüllen, alle Farben der RAL – Karte sind durch die hochwertige Pulverbeschichtung realisierbar.

                                  

 

 

 

 

 

 

 


Für die kühlen Abendstunden können sich Ihre Terrasse mit Infrarotheizung und einer stimmungsvollen Beleuchtung aufwerten oder nachrüsten.

Mit Markisen oberhalb oder unterhalb des Daches schützen Sie sich vor zu intensiver Sonneneinstrahlung. Das reine Terrassendach, nach 3 Seiten offen, kann jederzeit mit Windschutz – Seitenelementen nachgerüstet werden.


 

 

 

 

 


Hier können Sie wählen:

 

 

 

 

 

 


Im Folgenden haben wir die Seiten des bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr verlinkt, logo

um Ihnen eine kleine Hilfe für die Baurechtliche Bestimmungen für Terrassendächer in Bayern zu geben.

Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m gelten als verfahrensfrei und benötigen keine Baugenehmigung.

Verfahrensfreie Bauvorhaben

Für die Errichtung eines Gebäudes müssen Sie in der Regel einen Bauantrag bei der Gemeinde einreichen. Das gilt auch für sonstige baulichen Anlagen, beispielsweise einer Windkraftanlage, einer Werbeanlage, einer Mauer. Bei manchen einfacheren Bauvorhaben hat der Gesetzgeber jedoch für den Bauherrn eine Erleichterung vorgesehen. In diesen Fällen ist kein Bauantrag zu stellen. Die Bauaufsichtsbehörden erteilen Ihnen im Einzelfall Auskunft, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist. Beachten Sie: Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer Anlage ohne die erforderliche Genehmigung sind eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich ziehen kann.

„Verfahrensfrei“ heißt nicht „rechtsfrei“!

Wenn Sie eine bauliche Anlage errichten oder ändern, die nach der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei ist, bedeutet dies nur, dass Sie keinen Bauantrag stellen müssen und keine Baugenehmigung brauchen. Eine Prüfung Ihres Bauvorhabens vor der Errichtung durch die Bauaufsichtsbehörde erfolgt nicht. Sie sind selbst für die Einhaltung der geltenden Vorschriften verantwortlich. Sie müssen zum Beispiel Abstandsflächen einhalten und Vorgaben eines Bebauungsplans oder Vorgaben einer gemeindlichen, zum Beispiel einer Ortsgestaltungssatzung oder einer Werbeanlagensatzung, beachten. Welche speziellen Regelungen für Ihr Vorhaben bestehen, erfragen Sie bitte bei der Gemeinde.

Baurechtliche Bestimmung und statische Berechnungen der Schneelast
Neben den üblichen Bauunterlagen gehört eine prüffähige Statik dazu. Das bedeutet für Sie: planerische Sicherheit. Sie können jederzeit sicher sein, dass das Objekt allen statischen Anforderungen genügt. Die Erstellung einer Statik ist jederzeit möglich. Die Berechnung der Schneelast erfolgt nach DIN EN 1991 (Eurocode 1) und 1999 (Eurocode 9) .

Im folgenden Link verweisen wir Sie auf die Seiten unseres Dachherstellers, Firma Schilling:

Statik beim Terrassendach